Zukunft gestalten: Transparent und nachhaltig berichten
Das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus.
Auf europäischer Ebene beabsichtigt die EU-Kommission mit dem so genannten Green Deal die Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu reduzieren.
Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden und dabei unterstützen, die sechs Klimaziele der EU umzusetzen:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
- Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
- Verringerung der Umweltverschmutzung und
- Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Dazu umfasst der Green Deal eine Reihe von Maßnahmen zu nachhaltigem Wirtschaften und nachhaltiger Finanzierung, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Für unsere Wirtschaft besonders relevant ist der Bereich der Finanzmarktregulierung. Im Rahmen der „sustainable finance strategy“ sollen die Kapitalströme in Europa in nachhaltige, grüne Investitionen gelenkt werden.
Diese Strategie beruht aktuell auf drei Säulen:
- Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (2019)
- EU Taxonomie-Verordnung (2020)
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2021)
Was bedeuten diese Entwicklungen für Ihr Unternehmen?
Die CSRD führt zu einer Ausweitung der Berichtspflichten allein in Deutschland von derzeit rund 500 Unternehmen (börsennotierte Kapitalgesellschaften sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Arbeitnehmern) auf ca. 15.000 Unternehmen. Betroffen sind dann alle großen Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen, sowie börsennotierte KMU. Europaweit unterliegen künftig rund 45.000 statt bisher 11.000 Unternehmen den neuen Berichtspflichten.
Für die überwiegende Zahl dieser Unternehmen besteht ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Ob die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Bestandteil des zu prüfenden Lageberichts werden wird, eine Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer werden wird, oder ob auch andere Sachverständige eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung vornehmen dürfen, bleibt abzuwarten.
Da landesrechtliche Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge regelmäßig verlangen, dass öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben, greifen die EU-Neuerungen grundsätzlich (mittelbar) sofort mit Umsetzung der Richtlinie. Somit unterliegen nach aktuellem Stand auch kleine und mittelgroße Unternehmen in öffentlicher Hand ab dem Geschäftsjahr 2025 der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Angaben gemäß EU-Taxonomieverordnung, wie dies heute für Unternehmen des öffentlichen Interesses i.S.v. § 316a HGB der Fall ist. Ob hier auf Ebene der einzelnen Ländern noch entsprechende Befreiungstatbestände implementiert werden um somit kleine und mittelgroße Unternehmen in öffentlicher Hand von dieser Verpflichtung zu befreien ist noch nicht abschließend geklärt.
Muss Ihr Unternehmen
einen Nachhaltigkeits-
bericht erstellen?
Überschreitet Ihr Unternehmen mindestens zwei dieser Kriterien?
Dann sind Sie nach dem aktuellen Entwurf einer EU-Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2025 dazu verpflichtet, einen standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Mehr als 250 Mitarbeiter:innen
Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro
Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
Nachhaltigkeits-
berichterstattung
- Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
- Prüfung der Prozesse zur Datenerhebung von Nachhaltigkeitsdaten
- Ableiten und Aufstellen einer Nachhaltigkeitsstrategie
- Unterstützung/Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse
- Unterstützung bei der Einführung eines Stakeholderdialogs
Nachhaltigkeit bedeutet Verantwortung übernehmen
Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit hat sich fest im Mittelstand verankert, da es immer mehr Menschen wichtig ist, für Unternehmen zu arbeiten, die sich authentisch für eine bessere Zukunft einsetzen. Dieser Wandel im Wertebewusstsein spiegelt sich auch in den Entscheidungen der Kund:innen und Lieferant:innen wider, die Nachhaltigkeit als entscheidendes Kriterium betrachten. Banken wiederum legen Wert auf solide Nachhaltigkeitsstrategien bei der Vergabe von Krediten. Ab 2025 wird dieser ethische Anspruch durch die EU-Gesetzgebung zur gelebten Realität, indem sie von Unternehmen verlangt, ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen offenzulegen.
Ihr Weg zum ersten Bericht
Angebotsphase
Erstgespräch
Wir machen Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut, erläutern unseren Ansatz und beleuchten zusammen mit Ihnen, wie Ihr Unternehmen von einer gezielten Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren kann.
Angebot
Nach unserem ersten Gespräch unterbreiten wir Ihnen ein ausführliches Angebot, das Zeitrahmen, wesentliche Etappen und eine Kostenvoranschlag umfasst.
Auftragsbestätigung
Sobald das Angebot abgestimmt ist, senden wir Ihnen eine Bestätigung des Auftrags zu und das Projekt wird initiiert.
Projektablauf
Nachhaltigkeitskonzept
Sobald wir die Hauptziele des Projekts samt Schlüsselmeilensteinen festgelegt haben, entwickeln wir in Abstimmung mit Ihnen die Grundzüge des Nachhaltigkeitskonzepts.
Berichtsstandard
Wir führen Sie durch die Details und beleuchten mit Ihnen die Anforderungen der ESRS. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und bringen Ihrem Projektteam die wesentlichen Inhalte näher.
Nachhaltigkeitsbezogene Wesentlichkeitsmatrix
Entsprechend der Anforderungen der ESRS erarbeiten wir die Wesentlichkeitsmatrix für Ihr Unternehmen und stellen Ihnen diese vor.
Informationsbedarf
Wir erörtern alle notwendigen Informationen und Daten zu den festgelegten Themen, die für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erforderlich sind, und legen die entsprechenden Nachhaltigkeits-Kennzahlen fest.
Datenerhebung
Wir erfassen die erforderlichen Informationen mittels Checklisten-Interviews und assistieren Ihnen bei der Implementierung geeigneter Berichts- und Datenerfassungssysteme in Ihrem Unternehmen.
Berichterstattung
Wir bereiten einen Berichtsentwurf auf Grundlage der gesammelten Daten vor, der den Anforderungen der ESRS entspricht, und stellen Ihnen diesen vor. Nachdem wir den Nachhaltigkeitsbericht gemeinsam abgestimmt und finalisiert haben, liefern wir während einer Abschlusspräsentation Empfehlungen für eine verbesserte Prozessgestaltung für den nächsten Nachhaltigkeitsbericht.
Möglicher Projektfahrplan
Erhalten Sie einen schnellen Einblick in den möglichen Projektfahrplan für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir begleiten Sie von der Analyse Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten bis zur strukturierten Berichterstattung gemäß den EU-Standards.
Wertebewusstsein
Nach einem positiven Wertekodex zu handeln, ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch der ökonomischen Klugheit. Eine ethische Unternehmenskultur ist für uns ebenso wichtig wie für unsere Mandanten.
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