Steuerinformationen für Januar 2025
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten an
ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält aber auch einen positiven Teil: Im Gegenzug sind nämlich die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Unter gewissen Voraussetzungen gewährt der Fiskus bei einer energetischen Gebäudesanierung eine Steuerermäßigung. Diese kann aber bei
einer Ratenzahlung erst dann beansprucht werden, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt worden ist.
- Wird im Zuge der Steuererklärung erstmalig eine Anlage V abgegeben, fordert das Finanzamt oft die Mietverträge an. Hiergegen wehrte sich nun ein Vermieter
mit folgender Begründung: Die Offenlegung sei im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich
– allerdings ohne Erfolg.
- Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Rückgängigmachung
von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen rechtmäßig ist. Er hat in dem Streitfall daher Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2025.
Viel Spaß beim Lesen! hier.